Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge, ärztlichen Beratungen und sonstigen Leistungen der Privatpraxis LEAF MEDICAL.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Behandlungsverträge, ärztlichen Beratungen und sonstigen Dienstleistungen, die zwischen der Privatpraxis

Leaf Medical

Herderstraße 59

40237 Düsseldorf, Deutschland

(nachfolgend „Leaf Medical“ genannt) und den PatientInnen geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen der PatientInnen werden nicht akzeptiert, es sei denn, Leaf Medical stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

Mit der Terminvereinbarung und/oder Inanspruchnahme der (tele-)medizinischen Leistungen erklären PatientInnen ihr Einverständnis mit diesen AGB. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Termin von Leaf Medical bestätigt wird.

§ 3 Vertragsgegenstand und hybrides Behandlungsmodell

(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die Erbringung privatärztlicher Leistungen durch Leaf Medical als reine Privatpraxis gegenüber SelbstzahlerInnen und privatversicherten PatientenInnen. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag über ärztliche Behandlung im Sinne der §§ 630a ff. BGB. Vertragsgegenstand sind insbesondere ärztliche Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, Indikationsstellung, Beratung, Verlaufskontrolle, die medizinische Bewertung der von PatientInnen übermittelten Angaben, Fragebögen und Befunde sowie – soweit medizinisch indiziert – die Ausstellung von Verordnungen, einschließlich Erst- und Folgeverordnungen von Medizinalcannabis.

(2) Die ärztliche Behandlung erfolgt nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards und unter Wahrung der ärztlichen Sorgfalt. Ein bestimmter Heilungs-, Behandlungs- oder Therapieerfolg, insbesondere eine Linderung bestimmter Beschwerden, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder die Ausstellung eines bestimmten Rezeptes, wird nicht geschuldet. Die Entscheidung über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung sowie über das Vorliegen einer medizinischen Indikation, insbesondere für die Verordnung von Medizinalcannabis, trifft ausschließlich der behandelnde Arzt nach pflichtgemäßem ärztlichem Ermessen.

(3) Leaf Medical arbeitet nach einem hybriden Behandlungsmodell.

a) Erstkontakt / Erstuntersuchung:
Die Feststellung der medizinischen Indikation, die Anamnese, die erforderliche körperliche Untersuchung sowie eine etwaige Erstverordnung, insbesondere von Medizinalcannabis, erfolgen ausnahmslos im Rahmen einer persönlichen physischen Untersuchung der PatientInnen vor Ort in den Praxisräumen. Eine erstmalige Verordnung von Medizinalcannabis ausschließlich auf Grundlage von Fragebögen, digitalen Angaben, telefonischer Beratung oder Videosprechstunde findet nicht statt.

b) Folgetermine:
Soweit dies im konkreten Einzelfall medizinisch vertretbar, berufsrechtlich zulässig und mit der erforderlichen ärztlichen Sorgfalt vereinbar ist, können anschließende Kontrolltermine, Verlaufskontrollen und Folgeberatungen im Wege der Telemedizin, insbesondere per Videosprechstunde, durchgeführt werden. Dies kann auch die ärztliche Prüfung etwaiger Folgeverordnungen umfassen. Die Entscheidung, ob ein Folgetermin telemedizinisch oder persönlich vor Ort durchgeführt wird, obliegt ausschließlich dem behandelnden Arzt. Ein Anspruch der PatientInnen auf Durchführung eines Termins im Wege der Telemedizin besteht nicht.

(4) Der behandelnde Arzt ist jederzeit berechtigt, eine persönliche Vorstellung der PatientInnen in den Praxisräumen zu verlangen, insbesondere bei unklarer Befundlage, neu aufgetretenen oder veränderten Beschwerden, Nebenwirkungen, Verdacht auf Kontraindikationen, unzureichenden Angaben oder Unterlagen, Zweifeln an der medizinischen Vertretbarkeit einer Fernbehandlung oder soweit dies aus sonstigen ärztlichen Gründen erforderlich erscheint.

(5) Von PatientenInnen ausgefüllte medizinische Fragebögen, übermittelte Unterlagen oder digitale Angaben dienen der Vorbereitung und Unterstützung der ärztlichen Behandlung. Sie ersetzen weder die ärztliche Anamnese und Untersuchung noch die eigenverantwortliche medizinische Entscheidung des behandelnden Arztes. Insbesondere begründet die Übersendung oder Prüfung eines Fragebogens keinen Anspruch auf Behandlung, auf Durchführung einer Konsultation oder auf Ausstellung eines Rezeptes.

(6) Verordnungen, insbesondere über Medizinalcannabis, erfolgen ausschließlich bei Vorliegen einer medizinischen Indikation und nach ärztlicher Prüfung. Eine Verordnung kann insbesondere abgelehnt werden, wenn aus ärztlicher Sicht keine Indikation besteht, Kontraindikationen vorliegen, erforderliche Angaben oder Befunde fehlen oder sonstige medizinische, rechtliche oder berufsrechtliche Gründe entgegenstehen. Die Vergütung für bereits erbrachte ärztliche Leistungen bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Ausschluss von Heilversprechen und Rezeptgarantie

(1) Die Vereinbarung eines Termins oder das Durchlaufen des Anamneseprozesses begründet keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Rezepts für Medizinalcannabis oder andere Arzneimittel.

(2) Die Entscheidung über eine Therapie und die Verordnung von Medikamenten erfolgt ausschließlich nach dem unabhängigen medizinischen Ermessen des behandelnden Ärzte-Teams unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. MedCanG).

(3) Leaf Medical betreibt keinen Handel und keine Abgabe von Cannabisprodukten. Die Einlösung von Rezepten erfolgt eigenverantwortlich durch die PatientenInnen in dafür zugelassenen Apotheken.

§ 6 Einbindung des Online-Terminbuchungssystems Doctolib

(1) Leaf Medical nutzt zur digitalen Terminvereinbarung, Terminorganisation sowie zur damit verbundenen Datenverarbeitung das Online-Terminbuchungssystem Doctolib (Anbieter: Doctolib GmbH).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener PatientInnendaten erfolgt über die gesicherte und zertifizierte Systeme von Doctolib unter Einhaltung der DSGVO. Die Praxis hat mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Eine Videosprechstunde über Doctolib findet nicht statt.

(3) Leaf Medical haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen der Erreichbarkeit, die im Verantwortungsbereich des Softwareanbieters (Doctolib) oder des Internetdienstanbieters des Patienten liegen.

§ 6 Einbindung des Praxisverwaltungssystems und der Videosprechstunde von T2med

(1) Leaf Medical nutzt zur digitalen Verwaltung der PatientInnenakten, zur Terminorganisation sowie für die Durchführung der Videosprechstunden das Praxisverwaltungssystem T2med (Anbieter: T2med GmbH & Co. KG).

(2) Die Durchführung der Videosprechstunde erfolgt direkt über die zertifizierten und sicheren Videoschnittstellen von T2med. Die Praxis hat mit dem Anbieter einen gesetzlich vorgeschriebenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

(3) Leaf Medical haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen der Erreichbarkeit, die im Verantwortungsbereich des Softwareanbieters (T2med) oder des Internetdienstanbieters des Patienten liegen.

§ 7 Besondere Pflichten der PatientenInnen bei Videosprechstunden

(1) PatientInnen sind verpflichtet, für die Durchführung einer telemedizinischen Beratung (Videosprechstunde) die notwendigen technischen Voraussetzungen (stabile Internetverbindung, funktionierende Kamera und Mikrofon) auf eigene Kosten bereitzustellen.

(2) Zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten und zur Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht müssen sich PatientInnen während der Videosprechstunde in einem geschlossenen, ruhigen Raum aufhalten. Die Anwesenheit oder das Mithören nicht autorisierter dritter Personen ist untersagt und dem Arzt vorab mitzuteilen.

§ 8 Mitwirkungspflichten der PatientenInnen und Wahrheitspflicht

(1) PatientInnen sind verpflichtet, im Rahmen der Anamnese, der Vor-Ort-Untersuchung sowie bei allen Folge- und Telemedizinterminen sämtliche Fragen zum Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen, aktuellen Beschwerden sowie zu früheren oder laufenden medizinischen Behandlungen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
(2) Diese Pflicht bezieht sich insbesondere auch auf die lückenlose Offenlegung:

- aller aktuell oder regelmäßig eingenommenen Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel oder sonstigen Präparate,
- bestehender oder vergangener psychischer Erkrankungen (insb. Psychosen, Schizophrenie oder schwere Depressionen),
- eines aktuellen oder vergangenen Konsums von Alkohol, illegalen Betäubungsmitteln oder sonstigen Suchtstoffen.
(3) PatientInnen sind verpflichtet, relevante Veränderungen des Gesundheitszustandes, das Auftreten von Nebenwirkungen oder Änderungen bei der parallelen Einnahme anderer Medikamente der Praxis unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
(4) Machen PatientInnen unvollständige, fehlerhafte oder unwahre Angaben oder verschweigen wesentliche gesundheitliche Umstände, kann dies die ärztliche Beurteilung, Indikationsstellung und Behandlung erheblich beeinträchtigen. Soweit gesundheitliche Schäden, Komplikationen, Nebenwirkungen oder ein unzureichender Therapieerfolg hierauf beruhen oder hierdurch mitverursacht werden, haftet Leaf Medical nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ein etwaiges Mitverschulden der PatientInnen bleibt unberührt und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend berücksichtigt werden. Die Haftung von Leaf Medical für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt unberührt.
(5) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Wahrheitspflicht berechtigt Leaf Medical zur fristlosen Kündigung des Behandlungsvertrages und zur Verweigerung weiterer Behandlungen bzw. Rezeptausstellungen.

§ 9 Vergütung und Zahlungsweise

(1) Grundlage der Vergütung ist die zwischen Leaf Medical und den PatientInnen geschlossene Behandlungs- und Kostenvereinbarung. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen erfolgt ausschließlich auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Die konkret geltenden Leistungen, GOÄ-Ziffern, Steigerungssätze und Beträge ergeben sich aus der Behandlungs- und Kostenvereinbarung. Soweit eine abweichende Gebührenhöhe vereinbart wird, erfolgt dies vor Erbringung der jeweiligen Leistung gemäß § 2 GOÄ.

(2) Es handelt sich um eine reine Privatpraxis. Die Honorarforderungen von Leaf Medical sind von PatientInnen als SelbstzahlerInnen unabhängig von einer etwaigen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen in voller Höhe zu begleichen. Eine mögliche Kostenerstattung ist durch Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte eigenständig mit ihrem Versicherer abzuklären. Eine Pflicht zur Erstattung durch Leaf Medical besteht nicht. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Einzelfall kann eine Erstattung nach vorheriger Genehmigung durch die Kasse möglich sein; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(3) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach der jeweiligen Behandlung und nach Aushändigung einer ordnungsgemäßen Rechnung unmittelbar vor Ort in den Praxisräumen zu entrichten. Akzeptiert werden girocard (EC-Karte), Kreditkarten sowie alle weiteren von SumUp unterstützten Karten. Eine Barzahlung, Online- oder Vorauszahlung wird nicht angeboten. Ein späteres Zahlungsziel oder eine nachträgliche Zahlung per Überweisung wird grundsätzlich nicht eingeräumt.

§ 10 Terminabsagen und rechtskonformes Ausfallhonorar

(1) Die Praxis wird als reine Terminpraxis geführt. Gebuchte Termine (sowohl vor Ort als auch per Videosprechstunde) werden exklusiv für den jeweiligen PatientenInnen reserviert und können innerhalb kurzer Frist regelmäßig nicht anderweitig vergeben werden. PatientInnen werden darauf hingewiesen, dass der vereinbarte Termin ausschließlich für sie/ihn/divers freigehalten werden.

(2) PatientInnen können vereinbarte Termine kostenfrei stornieren, sofern dies mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt. Können PatientInnen einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, haben diese spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei Leaf Medical.

Erscheinen PatientInnen zu einem verbindlich vereinbarten Termin nicht oder sagen diesen Termin nicht rechtzeitig ab, ist Leaf Medical berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des Honorars zu verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und der Praxis hierdurch ein Vergütungsausfall entstanden ist. Das Ausfallhonorar richtet sich nach dem für den ausgefallenen Termin vereinbarten Honorar, höchstens jedoch nach dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Durchführung des Termins voraussichtlich angefallen wäre.

Ein Ausfallhonorar wird nicht erhoben, wenn Leaf Medical den Termin anderweitig vergeben konnte oder die Durchführung des Termins aus Gründen unmöglich war, die nicht aus dem Verantwortungsbereich der PatientInnen stammen.

§ 11 Haftung

Leaf Medical haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 12 Schweigepflicht

Leaf Medical unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe patientenbezogener Informationen an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Behandlungsvertrages erforderlich ist oder die PatientInnen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben.

Soweit für die Behandlung, Verordnung, Abrechnung oder sonstige Durchführung des Behandlungsverhältnisses die Einbindung von Kooperationspartnern oder Dienstleistern erforderlich ist, insbesondere Apotheken, Labore oder Abrechnungsdienstleister, entbinden PatientInnen den Anbieter in dem hierfür erforderlichen Umfang von der ärztlichen Schweigepflicht.

Eine darüber hinausgehende Übermittlung von PatientInnendaten an Dritte erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung der PatientenInnen oder aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung.

§ 13 Datenschutz

Leaf Medical erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten sowie Gesundheitsdaten der PatientenInnen, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abrechnung des Behandlungsverhältnisses erforderlich ist, die PatientInnen eingewilligt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies für die Behandlung notwendig ist oder auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung. Die ärztliche Schweigepflicht und die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern der Daten und Patientenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Praxis.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der hierdurch entstandenen Lücke treten die gesetzlichen Bestimmungen.